Startseite " EIA (Energie-Investitionszulage)
Die Energie-Investitionszulage (EIA) war eine Steuerregelung, die es Unternehmen in den Niederlanden ermöglichte, einen zusätzlichen Vorteil aus Investitionen in energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energiewie z.B. spezielle LED-Beleuchtungslösungen. In diesem Jahr belief sich der Abzug für Energieinvestitionen auf 45,5% der Investitionskosten, die vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden konnten, zusätzlich zur regulären Abschreibung. Somit erzielten viele Unternehmer einen durchschnittlichen Vorteil von rund 11% netto bei den Investitionskosten.
ab 2023 gelten andere Regelungen rund um steuerliche Anreize für Energieeinsparungen (z.B. die Umweltinvestitionszulage oder andere Formen von Subventionen). Prüfen Sie also immer den aktuellen Stand.
Die EIA-Regelung verfügte über ein jährliches Budget in Millionenhöhe (z.B. 149 Millionen Euro im Jahr 2022) und sollte Unternehmen zu energiesparenden Investitionen anregen. So wurden zum Beispiel effiziente LED-Leuchten in die Energieliste aufgenommen. Damit erhielten Unternehmer einen spezifischen Code, mit dem sie ihre Investition für den Steuerabzug registrieren konnten. Es gab auch einen generischen Code für maßgeschneiderte Investitionen, die nachweislich erhebliche Energieeinsparungen erbrachten, auch wenn sie nicht speziell auf der Energieliste standen.
Um sich für die EIA zu qualifizieren, musste ein Unternehmen:
Darüber hinaus gab es eine Meldefrist und hatte eine eRecognition Anmeldetool erforderlich (Konfidenzniveau mindestens 1), um den Antrag einzureichen.
Jedes Jahr veröffentlicht die RFO die Energie-Listemit den Anlagen und den erforderlichen Eigenschaften (z. B. bestimmte Lumen/W, Lebensdauer usw.), um sich für die EIA zu qualifizieren. Die LED-Beleuchtung musste nachweislich erhebliche Energieeinsparungen bringen. Wenn Sie Ihre spezifische (LED-)Lösung nicht direkt in der Liste gefunden haben, sie aber den Einsparungsstandard erfüllt, können Sie sie unter einer generischer Code.
Da sich die UVP-Regelung ab 2023 geändert hat und LED-Beleuchtung (möglicherweise) nicht mehr oder anders unter diese Regelung fällt, wird vielen Unternehmern geraten, sich nach alternativen Steuerregelungen oder Subventionen umzusehen. Denken Sie darüber nach:
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der RFO und des Finanzamtes.
Haben Sie Fragen zur EIA oder suchen Sie nach anderen Möglichkeiten, Ihre LED-Investitionen steuerlich zu fördern?
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