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Förderung und Sportbeleuchtung

Spielfeldbeleuchtung und Subvention im Jahr 2026: nicht mehr über BOSA, sondern über DUMAVA

Ab dem Jahr 2026 ist Energiesparen bei Anträgen vorab aus der BOSA herausgenommen worden. Für LED-Platzbeleuchtung ist DUMAVA der Weg, und diese nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung buchstäblich als Maßnahme. Das BOSA-Schalterfenster für 2026 ist zudem bereits geschlossen.

Auf den meisten Anbieterseiten steht noch, dass Sie 40 % BOSA für LED erhalten. Dies war nie ein BOSA-Tarif, und seit diesem Jahr ist darin überhaupt keine Energieeinsparung mehr enthalten. Nachfolgend finden Sie die tatsächlich geltenden Bestimmungen samt Quellenangabe, damit Sie Ihre Budgetplanung nicht auf eine nicht mehr bestehende Regelung stützen.

Aktualisiert am 13. August 2026 · überprüft anhand von DUS-I und Reichsversicherungsordnung

Der heutige Stand
DUMAVAÖffnen
1. Juni bis 16. Oktober 2026. Budget 405 Millionen Euro, Anfang August stehen noch gut 283 Millionen Euro zur Verfügung. Nachhaltige Sportplatzbeleuchtung wird von der RVO ausdrücklich genannt.
BOSAGeschlossen
Schalter 2026 öffnete am 5. Januar um 09:00 Uhr und schloss noch am selben Tag: Etwa 109 Millionen Euro wurden bei einem Budget von 43,5 Millionen Euro beantragt. Energieeinsparungen sind bei Anträgen im Voraus nicht mehr enthalten.
UVPNicht für Vereine
Ein steuerlicher Abzug vom Gewinn. Für einen Verein ohne steuerpflichtigen Gewinn gibt es nichts einzulösen; für einen umsatzsteuerpflichtigen Betreiber oder ein Unternehmen schon.

Der DUMAVA-Schalter schließt 16. Oktober 2026, 17:00 Uhr. In der Reihenfolge des Eingangs, und vor der Antragsstellung ist ein verbindlicher Nachhaltigkeitsberatung erforderlich.

Die Änderung des Jahres 2026

Energieeinsparung ist von BOSA zu DUMAVA umgezogen

“Bei im Voraus eingereichten Anträgen auf der Grundlage von Artikel 12 oder 13 können Sie im Jahr 2026 keine Subvention mehr für energiesparende Maßnahmen beantragen. Amateursportorganisationen, die Eigentümer einer Sportstätte sind, können ab dem Jahr 2026 für energiesparende Maßnahmen die Förderregelung DUMAVA in Anspruch nehmen.”

DUS-I, über das BOSA im Jahr 2026

Es gibt eine Übergangsregel: Bei nachträglichen Anträgen können Amateursportorganisationen im Jahr 2026 noch einmalig eine Beihilfe für energiesparende Maßnahmen erhalten, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden. Wenn Sie im vergangenen Jahr Ihre Platzbeleuchtung ersetzt und noch nichts beantragt haben, ist dies der einzige BOSA-Weg, der für die Beleuchtung noch existiert. Rechnungen dürfen bei nachträglichen Anträgen maximal zwölf Monate alt sein.

Für alles, was Sie noch ausführen müssen, ist DUMAVA die Regelung. Diese ist bis zum 16. Oktober 2026 geöffnet und die RVO nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung ausdrücklich als Beispielmaßnahme. dieselbe Maßnahme über beide Regelungen laufen zu lassen, ist nicht gestattet.

BOSAVersmald

Existiert noch, aber Energieeinsparung ist bei Anträgen vorab ausgeschlossen. Das Budget läuft auf circa 19,9 Millionen Euro im Jahr 2029 zu.

20 %-Grundbetrag der Kosten einschließlich Mehrwertsteuer
30 % ausschließlich für Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung
Schalter 2026 seit dem 5. Januar geschlossen
DUMAVAJetzt die Route

Für Eigentümer von gesellschaftlicher Immobilien, mit Amateursportvereinen explizit in der Zielgruppe.

20 % als Einzelmaßnahme, 30 % als ganzheitlicher Ansatz, bis hin zu 40 % bei hoher Energieeffizienz
Verpflichtete Nachhaltigkeitsberatung vor der Antragstellung
Antragstellung vor Auftragserteilung
Geöffnet bis zum 16. Oktober 2026

DUMAVA: die Regelung, unter die die Feldbeleuchtung jetzt fällt

Nachhaltige gesellschaftliche Immobilien richten sich an Eigentümer von gesellschaftlichen Immobilien, wobei Amateursportvereine explizit in der Zielgruppe enthalten sind. Der Prozentsatz hängt davon ab, wie Sie das Projekt gestalten: Eine einzelne Maßnahme bringt weniger ein als eine integrale Nachhaltigkeitsförderung.

Merkmal2026
Eröffnung 20261. Juni von 09:00 bis zum 16. Oktober um 17:00 Uhr
Budget405 Millionen Euro
Noch verfügbar, Anfang Augustgut 283 Millionen Euro
Lose Maßnahme20%
Umfassende Nachhaltigkeit30%
Hohe Energieeffizienzbis 40 %
Mindestverlustmaßnahme2.500 €
Minimales integrales Projekt25.000 €
Höchstbetrag pro Antragsteller1,5 Millionen Euro
Vorschuss70%
Anfragevor der Erteilung des Auftrags
Loketin der Reihenfolge des Eingangs

Stand vom 13. August 2026, Quelle Reichsversicherungsordnung. Prozentsätze und Budgets werden pro Öffnung festgelegt.

Die harte Bedingung
Ohne Nachhaltigkeitsberatung kein Antrag

Die RVO verlangt, dass Sie die Maßnahmen auf der Grundlage einer geeigneten Nachhaltigkeitsberatung durchführen. Diese Beratung stammt von einem Energieberater und ist daher nicht dasselbe wie ein Lichtkonzept. In der Praxis ist dies der Engpass jedes Antrags im Jahr 2026: Die Beratung muss vorliegen, bevor Sie den Antrag stellen, und die Antragstellung muss erfolgen, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Neu im Jahr 2026
Die Untergrenze für Einzelmaßnahmen wurde von 5.000 € auf 2.500 € gesenkt.
Die Kumulierung mit nichtstaatlichen Zuschüssen ist bis zur vollständigen Kostendeckung zulässig; zuvor betrug die Obergrenze 50 %
Das Stapeln mit BOSA für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.
Amateursportvereine sind seit 2026 ausdrücklich in der Zielgruppe enthalten
Rechenbeispiel

Was ein Prozentsatz in Euro bedeutet

Ein Beispiel für eine Investition von 50.000 € inklusive Mehrwertsteuer, um zu veranschaulichen, wie sich die Prozentsätze verhalten. Dies ist ein Rechenbeispiel und keine Zusage: Welcher Prozentsatz in Ihrem Fall gilt, bestimmt die RVO anhand Ihres Antrags.

RouteProzentsatzBei 50.000 €
BOSA-Basis, nicht mehr für Beleuchtung20%10.000 €
DUMAVA, lose Maßnahme20%10.000 €
DUMAVA, integrale Nachhaltigkeit30%15.000,00 €
DUMAVA, hohe Energieeffizienzbis 40 %20.000 €

Bitte beachten Sie die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage. BOSA rechnet bei einer nicht mehrwertsteuerpflichtigen Organisation mit Beträgen inklusive Mehrwertsteuer. Bei DUMAVA hängt die Bemessungsgrundlage von der Mehrwertsteuerposition des Antragstellers ab; ist die Gemeinde Eigentümerin und Antragstellerin, verhält sich dies anders als bei einem Verein mit eigener Unterkunft.

Die zweite Hälfte der Rechenaufgabe

Der Zuschuss senkt die Investitionskosten einmalig. Die Energiekosten werden hingegen jedes Jahr gesenkt. Bei den fünf Sportvereinen, bei denen wir die Platzbeleuchtung ausgetauscht haben, liegen die gemessenen Einsparungen beim Stromverbrauch für die Beleuchtung zwischen 68 und 80 %.

Für ein Spielfeld mit 200 Lux rechnen wir mit acht Masten und einer Leuchte pro Mast: 12,0 bis 14,4 kW, bei 500 Betriebsstunden pro Jahr und 0,30 € pro kWh inklusive Mehrwertsteuer.

Diese beiden Ziffern zusammen, die Investition und die jährliche Einsparung, sind genau das, was eine Nachhaltigkeitsberatung und ein DUMAVA-Antrag benötigen.

Schalter 2026 geschlossen

Was dennoch unter die BOSA fällt

Die Regelung besteht weiterhin und läuft fort, doch für das Jahr 2026 können Sie keine Anträge mehr stellen: Die Antragsfrist begann am 5. Januar 2026 um 09:00 Uhr und endete noch am selben Tag. Es wurden Anträge in Höhe von rund 109 Millionen Euro bei einem Budget von 43,5 Millionen Euro gestellt. Das Antragsfenster schließt, sobald 155 % des Budgets beantragt wurden; im Jahr 2025 geschah dies am 15. April, im Jahr 2026 innerhalb eines Tages.

Prozentsätze und Zielgruppe

Basisprozentsatz, seit 202420 % inkl. MwSt.
Erhöhter Prozentsatz30 %, ausschließlich Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung
Energieeinsparmaßnahmenbei Anträgen im Voraus nicht mehr förderfähig
Übergangsregelung 2026nachträglich noch einmalig für im Jahr 2025 durchgeführte Maßnahmen
Mindestförderfähige Kosten2.500 €
Höchstbetrag pro Antragsteller pro Jahr2,5 Millionen Euro
Haushalt 202643,5 Millionen Euro
Zielgruppevon der Mehrwertsteuer befreite Amateursportorganisation, Mitglied eines NOC*NSF-Verbandes oder Teilnehmer von POS

40 % war nie ein BOSA-Tarif. Der Höchstwert lag bei 30 % und gilt nach wie vor; dieser angehobene Tarif gilt jedoch seit 2026 ausschließlich für Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung. Sollte bei einem Beleuchtungsanbieter irgendwo 35, 40 oder 45 % angegeben sein, so hat diese Zahl keinerlei Grundlage.

Vorher oder nachher beantragen

DanachIm Voraus
Artikel10: 2.500 € bis 25.000 € · 11: 25.000 € bis 125.000 €12: 25.000 € bis 125.000 € · 13: ab 125.000 €
Entscheidungsfrist22 Wochen13 Wochen
Auszahlungplötzlich bei der Feststellung80 % – Anzahlung, Restbetrag nach Fertigstellung
Rechnungenhöchstaktuell kein Thema

Die Antragslinks von DUS-I enthalten die Jahreszahl, weshalb alte Links ungültig werden. Gehen Sie daher immer über die Regulierungsseite von DUS-I und nicht über einen Link aus einem alten Dokument. Bei Fragen: bosa@mincws.nl oder 070 340 5566.

Planung

Die Reihenfolge ist wichtiger als der Prozentsatz.

Bei DUMAVA beantragen Sie vor der Auftragsvergabe, und die Nachhaltigkeitsberatung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen. Wer diese beiden Schritte vertauscht, ist nicht zu spät für die Subvention, sondern fällt aus der Regelung heraus. Dies ist die Reihenfolge, die sich daraus ergibt.

1Ermitteln Sie das EigentumWer Eigentümer der Unterkunft ist, bestimmt, wer beantragen darf. Wenn Sie von der Gemeinde mieten, ist die Gemeinde in der Regel der Antragsteller für DUMAVA und nicht der Verein.
2Lassen Sie ein Nachhaltigkeitsgutachten erstellen.Eine passende Nachhaltigkeitsberatung durch einen Energieberater ist eine zwingende Voraussetzung bei DUMAVA. Dies ist der Schritt, der die meiste Zeit in Anspruch nimmt und am häufigsten übersprungen wird.
3Lassen Sie die Beleuchtung berechnen.Ein Lichtplan mit alter und neuer Leistung, Betriebsstunden und der berechneten Einsparung. Das sind die Zahlen, auf denen die Beratung und der Antrag beruhen. Diesen Teil liefern wir.
4Wählen Sie eine Einzelmaßnahme oder ein integriertes VorgehenAlleinige Beleuchtung ist eine isolierte Maßnahme. Beleuchtung zusammen mit beispielsweise Dämmung oder Installationen kann eine integrale Nachhaltigkeit darstellen, mit einem höheren Prozentsatz und einer höheren Untergrenze.
5Anfragen und wartenAntragstellung vor Auftragserteilung. Handeln Sie umgekehrt, fällt das Projekt aus der Regelung, unabhängig davon, wie viel es einspart.
6Erteilen Sie den Auftrag erst dann.Nach Einreichung des Antrags. Bei Bewilligung wird ein Vorschuss in Höhe von 70 % gewährt; der Restbetrag wird nach Umsetzung und Rechnungslegung ausgezahlt.
Fünf Dinge, an denen es scheitert
Rechnen mit 40 % BOSA auf LEDDieser Tarif hat nie existiert, und Energieeinsparung ist seit 2026 nicht mehr in der BOSA enthalten. Ein Haushaltsplan auf dieser Grundlage ist nicht korrekt.
Erst der Auftrag, dann die AntragstellungBei DUMAVA ist das ein Ablehnungsgrund. Der Antrag gehört vor die Unterzeichnung.
Keine NachhaltigkeitsberatungOhne passende Beratung ist kein Antrag möglich. Rechnen Sie mit Vorbereitungszeit, auch wenn der Lichtplan bereits fertig ist.
Der falsche AntragstellerMietet der Verein von der Gemeinde, so kann er DUMAVA oft nicht selbst beantragen. Dies ist vor Beginn der Berechnungen zu prüfen.
Warten bis OktoberDer Schalter schließt am 16. Oktober 2026 um 17:00 Uhr und schließt früher, wenn das Budget erschöpft ist. BOSA schloss im Jahr 2026 innerhalb eines Tages.
Sind Sie kein Verein?

Für einen umsatzsteuerpflichtigen Betreiber oder ein Unternehmen mit einem eigenen Gelände funktionieren BOSA und DUMAVA nicht, aber es gibt sehr wohl einen steuerlichen Weg. Dieser steht auf Energieinvestitionsabzug und LED-Beleuchtung, mit den Codes aus der Energieliste und der dazugehörigen Amortisationszeit.

Ehrlichkeit hinsichtlich unserer Rolle

Was wir tun und was wir nicht tun

Wir liefern Beleuchtung und Lichtkonzepte, keine Förderungsberatung. Das bedeutet drei verschiedene Dinge, je nachdem, wo Sie stehen.

Für alle

Wir informieren

Alles, was wir über diese Regelungen wissen, steht auf dieser Seite, einschließlich der Quelle. Kein Anmeldebildschirm und kein vorheriges Formular. Kurze Fragen beantworten wir innerhalb von zwei Werktagen; geht es um die Regelung selbst, verweisen wir an DUS-I oder RVO, denn das ist die Quelle.

Bei einem Lichtplan

Wir liefern die Zahlen.

Ein Lichtkonzept mit berechneter Lichtleistung, Leistung, Brennstunden und dem Energievergleich alt gegen neu. Das ist der Input für die Nachhaltigkeitsberatung und für jeden Antrag. Wir sagen nicht, welchen Prozentsatz Sie erhalten; das bestimmt die RVO.

Für Kunden

Wir begleiten den Prozess

Führt JEL das Projekt durch, so begleiten wir den Förderprozess von Anfang bis Ende: welchen Weg, welche Unterlagen, in welcher Reihenfolge und deren fristgerechte Einreichung. Dies tun wir im Rahmen eines Auftrags, nicht als Einzelleistung.

Was wir liefern
Spezifikation der Leuchten und Masten, mit Beträgen
Lichtberechnung nach NEN-EN 12193, mit der erreichten Klasse
Vermögensaufstellung der alten und der neuen Situation
Berechnete Einsparung in kWh und Euro pro Jahr, unter Berücksichtigung der folgenden Annahmen
Datenblätter und, wo verlangt, Zertifikate
Eine Rechnung, deren Positionen mit dem Antrag übereinstimmen
Was wir nicht tun
Wir erteilen keine steuerliche oder rechtliche Beratung
Wir beurteilen nicht, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
Wir reichen keine Anträge für Nicht-Kunden ein.
Wir erstellen keine Nachhaltigkeitsberatung; das tut ein Energieberater
Wir versprechen keinen Prozentsatz im Voraus; diesen bestimmt die Behörde.

Die Nachhaltigkeitsberatung für DUMAVA ist das Werk eines Energieberaters. Wir liefern den Beleuchtungsaspekt dazu, aber die Beratung selbst stammt nicht von uns.

Porträtfoto von Edith de Graaf
Zusätzliche Fragen

Praktische Fragen zur Bewerbung

“Ich helfe Ihnen gerne bei der praktischen Seite des Förderantrags und beantworte Ihre Fragen innerhalb von zwei Werktagen. Für kurze Fragen bin ich auch telefonisch erreichbar.”

Edith de Graaf
Finanzdirektor
Direkt erreichbar
Häufig gestellte Fragen

Was Vereine uns fragen

Ist Ihre Frage nicht dabei, stellen Sie sie über das Formular. Geht es um die Regelung selbst, sind DUS-I und RVO schneller als wir, und sie beantworten Fragen von jedem.

Nein, und das war über die BOSA auch nie möglich: 40 % war nie ein BOSA-Tarif. Der Höchstwert war und ist 30 %, und dieser erhöhte Tarif gilt seit 2026 ausschließlich für Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung. Bei DUMAVA kann bei einer hohen Energieeffizienz ein Tarif von bis zu 40 % in Betracht kommen; was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die RVO.

Für das Jahr 2026 ist dies nicht mehr möglich. Das Antragsfenster wurde am 5. Januar 2026 um 09:00 Uhr geöffnet und schloss noch am selben Tag, nachdem Anträge in Höhe von rund 109 Millionen Euro bei einem Budget von 43,5 Millionen Euro eingegangen waren. Das Antragsfenster schließt, sobald für 155 % das gesamte Budget ausgeschöpft ist.

Wel, unter DUMAVA. Diese Regelung ist bis zum 16. Oktober 2026 offen und die RVO nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung explizit als Maßnahme. Es gibt eine BOSA-Ausnahme: Haben Sie die Beleuchtung im Jahr 2025 ausgeführt und noch nichts beantragt, dann ist dies im Jahr 2026 noch einmal nachträglich möglich.

Die RVO verlangt im Rahmen von DUMAVA, dass die Maßnahmen auf der Grundlage einer geeigneten Nachhaltigkeitsberatung durchgeführt werden. Diese stammt von einem Energieberater und betrachtet das Gebäude oder die Unterkunft als Ganzes, nicht nur die Beleuchtung. Ohne diese Beratung können Sie keinen Antrag stellen. Wir liefern die dazugehörigen Beleuchtungsdaten, aber die Beratung selbst stammt nicht von uns.

Amateursportvereine gehören seit 2026 ausdrücklich zur Zielgruppe, es geht jedoch um den Eigentümer der Immobilie. Sind Sie Eigentümer der Sportstätte, können Sie den Antrag stellen. Mieten Sie von der Gemeinde, ist die Gemeinde in der Regel der Antragsteller. Das ist die erste Frage, die Sie klären sollten.

Der Austausch der Beleuchtung allein stellt eine Einzelmaßnahme dar: 20 %, ab 2.500 €. Die Beleuchtung kann in Verbindung mit anderen Maßnahmen als ganzheitliche Nachhaltigkeitsmaßnahme gewertet werden: 30 %, mit einer Untergrenze von 25.000 €, und bei hoher Energieeffizienz bis zu 40 %. Die Unterscheidung trifft die RVO auf der Grundlage Ihres Antrags und einer fachlichen Empfehlung.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Neu im Jahr 2026 ist jedoch, dass DUMAVA mit nichtstaatlichen Zuschüssen bis zur vollständigen Kostendeckung kumuliert werden darf; zuvor betrug die Obergrenze 50 %. Provinz- oder kommunale Förderprogramme können also zusätzlich zu DUMAVA gewährt werden.

Bei DUMAVA vor der Erteilung des Auftrags. Das unterscheidet sich wesentlich von der steuerlichen EIA, die Sie genau innerhalb von drei Monaten nach dem Eingehen der Verpflichtung melden. Wenn Sie beide Wege prüfen möchten, müssen Sie den Auftragszeitpunkt bewusst planen.

Bei DUMAVA 2.500 € für eine Einzelmaßnahme, reduziert von 5.000 €, und 25.000 € für ein integrales Projekt. Bei BOSA 2.500 € zuwendungsfähige Kosten. Bei Spielfeldbeleuchtung ist die Untergrenze nahezu nie das Problem.

Bei BOSA gelten Bearbeitungsfristen von 22 Wochen für nachträgliche Anträge und von 13 Wochen für vorab gestellte Anträge. Bei DUMAVA wird im Falle einer Bewilligung ein Vorschuss in Höhe von 70 % gewährt. Rechnen Sie daher nicht damit, dass das Geld noch im selben Monat wie der Antrag ausgezahlt wird.

Bei den fünf Sportvereinen, bei denen wir die Platzbeleuchtung ausgetauscht haben, liegen die gemessenen Einsparungen beim Stromverbrauch der Beleuchtung zwischen 68 und 80 %. Diese Werte wurden gemessen, nicht modelliert. Wie hoch die Einsparung bei Ihnen ausfallen wird, hängt davon ab, welche Beleuchtung derzeit installiert ist und wie viele Betriebsstunden Sie verzeichnen.

Für Kunden begleiten wir den Prozess von Anfang bis Ende. Für jeden gilt: Wir erklären, wie es funktioniert, und beantworten praktische Fragen innerhalb von zwei Werktagen. Wir sind keine Förderagentur, und es erscheint uns nicht fair, so zu tun, als ob.

Weil diese Seiten nicht aktualisiert sind. Von sechzehn untersuchten Lieferantenseiten hatten zwei die Umstellung auf DUMAVA verarbeitet; das mediane Alter der Zahlen lag etwa bei 2021 bis 2023, und keine einzige meldete, dass das BOSA-Schalter 2026 geschlossen ist. Wir setzen daher bei jeder Zahl ein Datum und eine Quelle.

Ihre Situation

Sagen Sie uns Ihren Standort, dann teilen wir Ihnen mit, was wir wissen.

Wir bewerten keine Förderanträge und erteilen keine steuerliche Beratung. Was wir jedoch tun: angeben, welche Regelung in Ihrer Situation anwendbar ist, welche Dokumente Sie benötigen und was wir davon liefern können. Antwort innerhalb von zwei Werktagen.

Wir antworten innerhalb eines Werktags. Standardartikel liefern wir innerhalb einer Woche. Sonderanfertigungen, etwa eine abweichende Lichtfarbe, ein abweichender CRI oder eine kundenspezifische Ausführung, nach Absprache.

JEL Products liefert Beleuchtung und Lichtkonzepte, keine steuerliche oder steuerliche Beratung oder Subventionsberatung. Die endgültige Prüfung eines Antrags obliegt DUS-I, RVO und Ihrem eigenen Berater. Diese Seite wurde am 13. August 2026 aktualisiert; Regelungen, Prozentsätze, Budgets und Antragsfristen ändern sich jährlich.