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Ab dem Jahr 2026 ist Energiesparen bei Anträgen vorab aus der BOSA herausgenommen worden. Für LED-Platzbeleuchtung ist DUMAVA der Weg, und diese nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung buchstäblich als Maßnahme. Das BOSA-Schalterfenster für 2026 ist zudem bereits geschlossen.
Auf den meisten Anbieterseiten steht noch, dass Sie 40 % BOSA für LED erhalten. Dies war nie ein BOSA-Tarif, und seit diesem Jahr ist darin überhaupt keine Energieeinsparung mehr enthalten. Nachfolgend finden Sie die tatsächlich geltenden Bestimmungen samt Quellenangabe, damit Sie Ihre Budgetplanung nicht auf eine nicht mehr bestehende Regelung stützen.
Aktualisiert am 13. August 2026 · überprüft anhand von DUS-I und Reichsversicherungsordnung
Der DUMAVA-Schalter schließt 16. Oktober 2026, 17:00 Uhr. In der Reihenfolge des Eingangs, und vor der Antragsstellung ist ein verbindlicher Nachhaltigkeitsberatung erforderlich.
“Bei im Voraus eingereichten Anträgen auf der Grundlage von Artikel 12 oder 13 können Sie im Jahr 2026 keine Subvention mehr für energiesparende Maßnahmen beantragen. Amateursportorganisationen, die Eigentümer einer Sportstätte sind, können ab dem Jahr 2026 für energiesparende Maßnahmen die Förderregelung DUMAVA in Anspruch nehmen.”
Es gibt eine Übergangsregel: Bei nachträglichen Anträgen können Amateursportorganisationen im Jahr 2026 noch einmalig eine Beihilfe für energiesparende Maßnahmen erhalten, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden. Wenn Sie im vergangenen Jahr Ihre Platzbeleuchtung ersetzt und noch nichts beantragt haben, ist dies der einzige BOSA-Weg, der für die Beleuchtung noch existiert. Rechnungen dürfen bei nachträglichen Anträgen maximal zwölf Monate alt sein.
Für alles, was Sie noch ausführen müssen, ist DUMAVA die Regelung. Diese ist bis zum 16. Oktober 2026 geöffnet und die RVO nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung ausdrücklich als Beispielmaßnahme. dieselbe Maßnahme über beide Regelungen laufen zu lassen, ist nicht gestattet.
Existiert noch, aber Energieeinsparung ist bei Anträgen vorab ausgeschlossen. Das Budget läuft auf circa 19,9 Millionen Euro im Jahr 2029 zu.
Für Eigentümer von gesellschaftlicher Immobilien, mit Amateursportvereinen explizit in der Zielgruppe.
Nachhaltige gesellschaftliche Immobilien richten sich an Eigentümer von gesellschaftlichen Immobilien, wobei Amateursportvereine explizit in der Zielgruppe enthalten sind. Der Prozentsatz hängt davon ab, wie Sie das Projekt gestalten: Eine einzelne Maßnahme bringt weniger ein als eine integrale Nachhaltigkeitsförderung.
| Merkmal | 2026 |
|---|---|
| Eröffnung 2026 | 1. Juni von 09:00 bis zum 16. Oktober um 17:00 Uhr |
| Budget | 405 Millionen Euro |
| Noch verfügbar, Anfang August | gut 283 Millionen Euro |
| Lose Maßnahme | 20% |
| Umfassende Nachhaltigkeit | 30% |
| Hohe Energieeffizienz | bis 40 % |
| Mindestverlustmaßnahme | 2.500 € |
| Minimales integrales Projekt | 25.000 € |
| Höchstbetrag pro Antragsteller | 1,5 Millionen Euro |
| Vorschuss | 70% |
| Anfrage | vor der Erteilung des Auftrags |
| Loket | in der Reihenfolge des Eingangs |
Stand vom 13. August 2026, Quelle Reichsversicherungsordnung. Prozentsätze und Budgets werden pro Öffnung festgelegt.
Die RVO verlangt, dass Sie die Maßnahmen auf der Grundlage einer geeigneten Nachhaltigkeitsberatung durchführen. Diese Beratung stammt von einem Energieberater und ist daher nicht dasselbe wie ein Lichtkonzept. In der Praxis ist dies der Engpass jedes Antrags im Jahr 2026: Die Beratung muss vorliegen, bevor Sie den Antrag stellen, und die Antragstellung muss erfolgen, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Ein Beispiel für eine Investition von 50.000 € inklusive Mehrwertsteuer, um zu veranschaulichen, wie sich die Prozentsätze verhalten. Dies ist ein Rechenbeispiel und keine Zusage: Welcher Prozentsatz in Ihrem Fall gilt, bestimmt die RVO anhand Ihres Antrags.
| Route | Prozentsatz | Bei 50.000 € |
|---|---|---|
| BOSA-Basis, nicht mehr für Beleuchtung | 20% | 10.000 € |
| DUMAVA, lose Maßnahme | 20% | 10.000 € |
| DUMAVA, integrale Nachhaltigkeit | 30% | 15.000,00 € |
| DUMAVA, hohe Energieeffizienz | bis 40 % | 20.000 € |
Bitte beachten Sie die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage. BOSA rechnet bei einer nicht mehrwertsteuerpflichtigen Organisation mit Beträgen inklusive Mehrwertsteuer. Bei DUMAVA hängt die Bemessungsgrundlage von der Mehrwertsteuerposition des Antragstellers ab; ist die Gemeinde Eigentümerin und Antragstellerin, verhält sich dies anders als bei einem Verein mit eigener Unterkunft.
Der Zuschuss senkt die Investitionskosten einmalig. Die Energiekosten werden hingegen jedes Jahr gesenkt. Bei den fünf Sportvereinen, bei denen wir die Platzbeleuchtung ausgetauscht haben, liegen die gemessenen Einsparungen beim Stromverbrauch für die Beleuchtung zwischen 68 und 80 %.
Für ein Spielfeld mit 200 Lux rechnen wir mit acht Masten und einer Leuchte pro Mast: 12,0 bis 14,4 kW, bei 500 Betriebsstunden pro Jahr und 0,30 € pro kWh inklusive Mehrwertsteuer.
Diese beiden Ziffern zusammen, die Investition und die jährliche Einsparung, sind genau das, was eine Nachhaltigkeitsberatung und ein DUMAVA-Antrag benötigen.
Die Regelung besteht weiterhin und läuft fort, doch für das Jahr 2026 können Sie keine Anträge mehr stellen: Die Antragsfrist begann am 5. Januar 2026 um 09:00 Uhr und endete noch am selben Tag. Es wurden Anträge in Höhe von rund 109 Millionen Euro bei einem Budget von 43,5 Millionen Euro gestellt. Das Antragsfenster schließt, sobald 155 % des Budgets beantragt wurden; im Jahr 2025 geschah dies am 15. April, im Jahr 2026 innerhalb eines Tages.
| Basisprozentsatz, seit 2024 | 20 % inkl. MwSt. |
| Erhöhter Prozentsatz | 30 %, ausschließlich Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung |
| Energieeinsparmaßnahmen | bei Anträgen im Voraus nicht mehr förderfähig |
| Übergangsregelung 2026 | nachträglich noch einmalig für im Jahr 2025 durchgeführte Maßnahmen |
| Mindestförderfähige Kosten | 2.500 € |
| Höchstbetrag pro Antragsteller pro Jahr | 2,5 Millionen Euro |
| Haushalt 2026 | 43,5 Millionen Euro |
| Zielgruppe | von der Mehrwertsteuer befreite Amateursportorganisation, Mitglied eines NOC*NSF-Verbandes oder Teilnehmer von POS |
40 % war nie ein BOSA-Tarif. Der Höchstwert lag bei 30 % und gilt nach wie vor; dieser angehobene Tarif gilt jedoch seit 2026 ausschließlich für Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung. Sollte bei einem Beleuchtungsanbieter irgendwo 35, 40 oder 45 % angegeben sein, so hat diese Zahl keinerlei Grundlage.
| Danach | Im Voraus | |
|---|---|---|
| Artikel | 10: 2.500 € bis 25.000 € · 11: 25.000 € bis 125.000 € | 12: 25.000 € bis 125.000 € · 13: ab 125.000 € |
| Entscheidungsfrist | 22 Wochen | 13 Wochen |
| Auszahlung | plötzlich bei der Feststellung | 80 % – Anzahlung, Restbetrag nach Fertigstellung |
| Rechnungen | höchst | aktuell kein Thema |
Die Antragslinks von DUS-I enthalten die Jahreszahl, weshalb alte Links ungültig werden. Gehen Sie daher immer über die Regulierungsseite von DUS-I und nicht über einen Link aus einem alten Dokument. Bei Fragen: bosa@mincws.nl oder 070 340 5566.
Bei DUMAVA beantragen Sie vor der Auftragsvergabe, und die Nachhaltigkeitsberatung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen. Wer diese beiden Schritte vertauscht, ist nicht zu spät für die Subvention, sondern fällt aus der Regelung heraus. Dies ist die Reihenfolge, die sich daraus ergibt.
Für einen umsatzsteuerpflichtigen Betreiber oder ein Unternehmen mit einem eigenen Gelände funktionieren BOSA und DUMAVA nicht, aber es gibt sehr wohl einen steuerlichen Weg. Dieser steht auf Energieinvestitionsabzug und LED-Beleuchtung, mit den Codes aus der Energieliste und der dazugehörigen Amortisationszeit.
Wir liefern Beleuchtung und Lichtkonzepte, keine Förderungsberatung. Das bedeutet drei verschiedene Dinge, je nachdem, wo Sie stehen.
Alles, was wir über diese Regelungen wissen, steht auf dieser Seite, einschließlich der Quelle. Kein Anmeldebildschirm und kein vorheriges Formular. Kurze Fragen beantworten wir innerhalb von zwei Werktagen; geht es um die Regelung selbst, verweisen wir an DUS-I oder RVO, denn das ist die Quelle.
Ein Lichtkonzept mit berechneter Lichtleistung, Leistung, Brennstunden und dem Energievergleich alt gegen neu. Das ist der Input für die Nachhaltigkeitsberatung und für jeden Antrag. Wir sagen nicht, welchen Prozentsatz Sie erhalten; das bestimmt die RVO.
Führt JEL das Projekt durch, so begleiten wir den Förderprozess von Anfang bis Ende: welchen Weg, welche Unterlagen, in welcher Reihenfolge und deren fristgerechte Einreichung. Dies tun wir im Rahmen eines Auftrags, nicht als Einzelleistung.
Die Nachhaltigkeitsberatung für DUMAVA ist das Werk eines Energieberaters. Wir liefern den Beleuchtungsaspekt dazu, aber die Beratung selbst stammt nicht von uns.
“Ich helfe Ihnen gerne bei der praktischen Seite des Förderantrags und beantworte Ihre Fragen innerhalb von zwei Werktagen. Für kurze Fragen bin ich auch telefonisch erreichbar.”
Ist Ihre Frage nicht dabei, stellen Sie sie über das Formular. Geht es um die Regelung selbst, sind DUS-I und RVO schneller als wir, und sie beantworten Fragen von jedem.
Nein, und das war über die BOSA auch nie möglich: 40 % war nie ein BOSA-Tarif. Der Höchstwert war und ist 30 %, und dieser erhöhte Tarif gilt seit 2026 ausschließlich für Barrierefreiheit, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung. Bei DUMAVA kann bei einer hohen Energieeffizienz ein Tarif von bis zu 40 % in Betracht kommen; was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die RVO.
Für das Jahr 2026 ist dies nicht mehr möglich. Das Antragsfenster wurde am 5. Januar 2026 um 09:00 Uhr geöffnet und schloss noch am selben Tag, nachdem Anträge in Höhe von rund 109 Millionen Euro bei einem Budget von 43,5 Millionen Euro eingegangen waren. Das Antragsfenster schließt, sobald für 155 % das gesamte Budget ausgeschöpft ist.
Wel, unter DUMAVA. Diese Regelung ist bis zum 16. Oktober 2026 offen und die RVO nennt nachhaltige Sportplatzbeleuchtung explizit als Maßnahme. Es gibt eine BOSA-Ausnahme: Haben Sie die Beleuchtung im Jahr 2025 ausgeführt und noch nichts beantragt, dann ist dies im Jahr 2026 noch einmal nachträglich möglich.
Die RVO verlangt im Rahmen von DUMAVA, dass die Maßnahmen auf der Grundlage einer geeigneten Nachhaltigkeitsberatung durchgeführt werden. Diese stammt von einem Energieberater und betrachtet das Gebäude oder die Unterkunft als Ganzes, nicht nur die Beleuchtung. Ohne diese Beratung können Sie keinen Antrag stellen. Wir liefern die dazugehörigen Beleuchtungsdaten, aber die Beratung selbst stammt nicht von uns.
Amateursportvereine gehören seit 2026 ausdrücklich zur Zielgruppe, es geht jedoch um den Eigentümer der Immobilie. Sind Sie Eigentümer der Sportstätte, können Sie den Antrag stellen. Mieten Sie von der Gemeinde, ist die Gemeinde in der Regel der Antragsteller. Das ist die erste Frage, die Sie klären sollten.
Der Austausch der Beleuchtung allein stellt eine Einzelmaßnahme dar: 20 %, ab 2.500 €. Die Beleuchtung kann in Verbindung mit anderen Maßnahmen als ganzheitliche Nachhaltigkeitsmaßnahme gewertet werden: 30 %, mit einer Untergrenze von 25.000 €, und bei hoher Energieeffizienz bis zu 40 %. Die Unterscheidung trifft die RVO auf der Grundlage Ihres Antrags und einer fachlichen Empfehlung.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Neu im Jahr 2026 ist jedoch, dass DUMAVA mit nichtstaatlichen Zuschüssen bis zur vollständigen Kostendeckung kumuliert werden darf; zuvor betrug die Obergrenze 50 %. Provinz- oder kommunale Förderprogramme können also zusätzlich zu DUMAVA gewährt werden.
Bei DUMAVA vor der Erteilung des Auftrags. Das unterscheidet sich wesentlich von der steuerlichen EIA, die Sie genau innerhalb von drei Monaten nach dem Eingehen der Verpflichtung melden. Wenn Sie beide Wege prüfen möchten, müssen Sie den Auftragszeitpunkt bewusst planen.
Bei DUMAVA 2.500 € für eine Einzelmaßnahme, reduziert von 5.000 €, und 25.000 € für ein integrales Projekt. Bei BOSA 2.500 € zuwendungsfähige Kosten. Bei Spielfeldbeleuchtung ist die Untergrenze nahezu nie das Problem.
Bei BOSA gelten Bearbeitungsfristen von 22 Wochen für nachträgliche Anträge und von 13 Wochen für vorab gestellte Anträge. Bei DUMAVA wird im Falle einer Bewilligung ein Vorschuss in Höhe von 70 % gewährt. Rechnen Sie daher nicht damit, dass das Geld noch im selben Monat wie der Antrag ausgezahlt wird.
Bei den fünf Sportvereinen, bei denen wir die Platzbeleuchtung ausgetauscht haben, liegen die gemessenen Einsparungen beim Stromverbrauch der Beleuchtung zwischen 68 und 80 %. Diese Werte wurden gemessen, nicht modelliert. Wie hoch die Einsparung bei Ihnen ausfallen wird, hängt davon ab, welche Beleuchtung derzeit installiert ist und wie viele Betriebsstunden Sie verzeichnen.
Für Kunden begleiten wir den Prozess von Anfang bis Ende. Für jeden gilt: Wir erklären, wie es funktioniert, und beantworten praktische Fragen innerhalb von zwei Werktagen. Wir sind keine Förderagentur, und es erscheint uns nicht fair, so zu tun, als ob.
Weil diese Seiten nicht aktualisiert sind. Von sechzehn untersuchten Lieferantenseiten hatten zwei die Umstellung auf DUMAVA verarbeitet; das mediane Alter der Zahlen lag etwa bei 2021 bis 2023, und keine einzige meldete, dass das BOSA-Schalter 2026 geschlossen ist. Wir setzen daher bei jeder Zahl ein Datum und eine Quelle.
Wir bewerten keine Förderanträge und erteilen keine steuerliche Beratung. Was wir jedoch tun: angeben, welche Regelung in Ihrer Situation anwendbar ist, welche Dokumente Sie benötigen und was wir davon liefern können. Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Offizielle Quellen
DUS-I, BOSA
RVO, DUMAVA
NOC*NSF zur Öffnung des BOSA-Schalters
JEL Products liefert Beleuchtung und Lichtkonzepte, keine steuerliche oder steuerliche Beratung oder Subventionsberatung. Die endgültige Prüfung eines Antrags obliegt DUS-I, RVO und Ihrem eigenen Berater. Diese Seite wurde am 13. August 2026 aktualisiert; Regelungen, Prozentsätze, Budgets und Antragsfristen ändern sich jährlich.