BOSA-Zuschuss

Um den Bau, die Instandhaltung und das Management von Sportanlagen sowie den Kauf und die Wartung von Sportgeräten zu fördern, können Amateursportorganisationen ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss beantragen. Diese Subvention ist auch als BOSA-Subvention bekannt. Dies steht für Subventionen zur Förderung des Baus und der Instandhaltung von Sportunterkünften. Von 2019 bis 2024 können Sportverbände und Stiftungen Zuschüsse aus dem BOSA-Förderpool beantragen, aus dem jährlich etwa 80 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Vorteile des BOSA-Zuschusses
  • Die Subvention beläuft sich auf 30% der Investitionssumme einschließlich Mehrwertsteuer.
  • Für Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit gibt es einen Zuschuss von 10%. Unsere LED-Beleuchtung kommt dafür in Frage.
Welche Kosten sind erstattungsfähig?
  • Kosten für den Kauf von Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtmasten, Verkabelung)
  • Arbeitskosten (Installation, Inspektion, Wartungsvertrag)
Bedingungen für die Gewährung
  • Der Zuschussbetrag muss mindestens 2.500 € betragen.
  • Im Prinzip kommen alle Rechtsformen für diese Subvention in Frage, sofern sie nicht sind mehrwertsteuerpflichtig. Zum Beispiel: Vereinigungen, Stiftungen, Genossenschaften und gemeinnützige BVs. Ihr SBI-Code wird dabei berücksichtigt.
Wann zu melden
  • Vor dem Kauf/vor der Durchführung der Aktivitäten (Art. 11/12): Zuschussbetrag ab 25.000 €.
  • Innerhalb von 12 Monaten, nachdem das Projekt abgeschlossen und bezahlt wurde (Artikel 8/10): Zuschussbetrag von €2.500.
Wie können Sie BOSA registrieren?
Zusätzliche Informationen
 
Fragen an den Staat (DUS-I)?
Die Telefonnummer: 070 3405566
Edith-de-Graaf-neu
Edith de Graaf | Beraterin für Subventionen

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