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Wann muss die Terminalbeleuchtung geerdet werden?

Wann muss die Terminalbeleuchtung geerdet werden?

Die Anschlussbeleuchtung muss geerdet werden, sobald es sich um Leuchten der Schutzklasse I, Metallgehäuse oder Installationen in nassen, korrosiven oder explosionsgefährdeten Umgebungen handelt. Dies gilt in nahezu allen professionellen Anschlussumgebungen. Die Erdung ist nicht optional: Sie ist eine gesetzliche Verpflichtung sowie eine direkte Sicherheitsmaßnahme, die gefährliche Spannungsunterschiede verhindert. In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Erdung der Anschlussbeleuchtung, von Risiken und Normen bis hin zur Ausführung und Prüfhäufigkeit.

Welche Risiken bestehen, wenn die Terminalbeleuchtung nicht geerdet ist?

Ein Defekt in der Verkabelung oder der Leuchte kann bei fehlender Erdung zu einer gefährlichen Berührungsspannung an metallischen Teilen führen. Dies stellt ein direktes Risiko von Stromschlägen für Mitarbeiter dar. In nassen oder feuchten Umgebungen, wie auf Terminals und Kais, nimmt dieses Risiko stark zu – und auch Brände oder Schäden an Geräten durch Lichtbögen drohen dann.

Terminals sind Umgebungen mit viel beweglichen Geräten, Vibrationen und schweren Witterungsbedingungen. Ein beschädigtes Anschlusskabel oder eine lose Kabelverschraubung kann bereits ausreichen, um eine Leuchte unter Spannung zu setzen. Ohne Erdung kann diese Spannung nirgendwohin entweichen, außer über eine Person, die den Mast oder die Leuchte berührt.

Zusätzlich zu der direkten Gefahr für Personen sind auch operative Risiken zu berücksichtigen:

  • Ausfall der Beleuchtung durch beschädigte Komponenten nach einem Erdschluss
  • Schäden an angrenzenden elektrischen Systemen durch Lichtbögen
  • Haftung bei Vorfällen, wenn eine Erdung nachweislich fehlt
  • Nicht bestandene Prüfungen oder Inspektionen

Welche Normen und Vorschriften bestimmen die Erdungspflicht?

Die Grundlage bildet die NEN 1010: die niederländische Norm für Niederspannungsinstallationen, die vorschreibt, wann und wie eine Schutzerdung angewendet werden muss. Ergänzend gelten für maritime und Hafenumgebungen die Normenreihe NEN-EN 60079 für explosionsgefährdete Bereiche und die Normenreihe IEC 60364 für elektrische Anlagen in besonderen Umgebungen.

Für Terminals und Häfen sind auch die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes relevant. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten, was direkte Auswirkungen auf die elektrischen Anlagen auf dem Gelände hat. Prüfungen durch eine anerkannte Inspektionsstelle, wie etwa eine NEN-3140-Inspektion, überprüfen unter anderem, ob die gesamte Beleuchtung ordnungsgemäß geerdet ist.

Unter Schifffahrtsbeleuchtung kommen hierbij nog specifieke eisen van classificatiebureaus zoals Lloyd’s Register of Bureau Veritas, afhankelijk van de locatie en het type installatie. Deze instanties hanteren strikte eisen voor de aarding van alle elektrische systemen aan boord en op de kade.

Welche Arten von Anschlussbeleuchtung müssen immer geerdet werden?

Kurz gesagt: alle Leuchten der Schutzklasse I. Hierbei handelt es sich um Leuchten, bei denen der Schutz gegen elektrischen Schlag von der Erdung abhängt. In der Praxis gilt dies für nahezu alle Metallleuchten an Anschlüssen, einschließlich LED-Flutlichter Mastleuchten, Arbeitsscheinwerfer an Kranen und Beleuchtung in Be- und Entladebereichen.

Die folgenden Typen von Terminalbeleuchtung erfordern immer eine ordnungsgemäße Erdung:

  • LED-Strahler mit Metallgehäuse an Lichtmasten und Schilderbrücken
  • Kran- und Hafenikranbeleuchtung auf leitfähigen Konstruktionen
  • Armaturen in explosionsgefährdeten ATEX-Zonen
  • Beleuchtung in nassen oder feuchten Bereichen (IP65 oder höher)
  • Leuchten an Stahlmasten oder Konstruktionen mit leitendem Kontakt

Leuchten der Schutzklasse II (schutzisoliert) müssen technisch gesehen nicht geerdet werden, jedoch gilt auch bei dieser Ausführung, dass die Montagekonstruktion selbst möglicherweise geerdet werden muss. In der Praxis werden an Terminalstandorten aufgrund der schweren Umgebungsanforderungen nahezu ausschließlich Leuchten der Schutzklasse I eingesetzt. Weitere Informationen zu geeigneten Leuchten finden Sie auf der Seite über Häfen und Terminals Beleuchtung.

Wie wird die Erdung von Anschlussbeleuchtung korrekt ausgeführt?

Eine korrekte Erdung besteht aus einer durchgehenden Verbindung der Leuchte über die Installation zum Erdungspunkt des speisenden Verteilers. Jedes Glied in dieser Kette muss elektrisch zuverlässig sein und den erforderlichen Querschnitt für den Schutzleiter erfüllen.

Eine korrekte Ausführung verläuft Schritt für Schritt:

  1. Bestimmen Sie den Schutzleiterquerschnitt auf der Basis des Außenleiters und des Kurzschlussstroms. Dies ist in NEN 1010, Tabelle 54.2 festgelegt.
  2. Schließen Sie die Leuchte an. über einen grünen oder gelb-grünen Schutzleiter mit der Erdungsklemme in der Anschlussdose.
  3. Sorgen Sie für Kontinuität indem der Erdungsleiter durch Kabelverschraubungen, Kabelkanäle und Verteiler ohne Unterbrechungen hindurchgeführt wird.
  4. Erdung des Mastes oder der Konstruktion worauf die Leuchte montiert ist, separat an den Hauptpotentialausgleich der Anlage.
  5. Messen Sie den Erdungswiderstand nach der Installation und dokumentieren Sie die Werte für die Prüfung.
  6. Lassen Sie die Anlage prüfen. durch einen anerkannten Elektrofachbetrieb gemäß NEN 3140.

Bei Installationen in korrosiven Umgebungen, wie Hafenbereichen mit Seeluft, wird die Verwendung von Edelstahikabelverschraubungen und Erdungsklemmen dringend empfohlen. Standardmäßig verzinkte Verbindungen können innerhalb weniger Jahre so stark korrodieren, dass die Erdungsverbindung ihre Funktion verliert.

Wann ist die Erdung bei Terminalbeleuchtung besonders kritisch?

Es gibt Situationen, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Erdschlusses größer ist oder in denen die Folgen eines Zwischenfalls schwerwiegender wiegen. Auf Terminals sind dies die Bereiche, in denen Wasser, Korrosion, Vibrationen oder Explosionsgefahr mit elektrischen Anlagen zusammentreffen.

Spezifische Situationen, in denen zusätzliche Aufmerksamkeit für die Erdung erforderlich ist:

  • Kaimöpen und Laderampen wo salzige Luft die Isolierung und Verbindungen angreift
  • ATEX-Zonen im Bereich von Tanklagern, Kraftstoffabgabestellen oder Chemieanlagen
  • Beleuchtung des Krans auf elektrisch angetriebenen Portalkranen und Hafenkranen, wo Vibrationen Kabelverbindungen losrütteln
  • Vorübergehende Beleuchtungsanlagen während Bau- oder Erweiterungsprojekten auf dem Gelände
  • Installationen nach Renovierung oder Erweiterung, wobei neue Leuchten an bestehende Erdungsschleifen angeschlossen werden

Besonders bei Beleuchtung bei extremer Korrosion Ist die Erdungsverbindung ein zu beachtender Punkt, da Korrosion die elektrische Kontinuität des Erdungsleiters unterbrechen kann, ohne dass dies sofort sichtbar ist.

Wie oft muss die Erdung der Vorfeldbeleuchtung überprüft werden?

Mindestens alle drei Jahre muss die Erdung im Rahmen der wiederkehrenden elektrischen Prüfung gemäß NEN 3140 überprüft werden. In Umgebungen mit erhöhtem Verschleiß, wie Kaianlagen mit Seeluft oder Zonen mit intensiver Nutzung, werden eine jährliche Sichtprüfung und eine zweijährliche Messung empfohlen.

Während einer Prüfung werden die folgenden Aspekte beurteilt:

  • Optischer Zustand von Erdleitern, Klemmen und Kabelverschraubungen
  • Messung des Schutzleiter- und Erdungswiderstands
  • Kontinuität der Erdverbindung von der Leuchte zum Hauptpotentialausgleichspunkt
  • Zustand korrosionsempfindlicher Verbindungen in Außenanlagen

Abgesehen von der wiederkehrenden Prüfung ist es ratsam, die Erdung nach jedem Vorfall – wie beispielsweise einem Mastanprall, Sturmschaden oder einem elektrotechnischen Defekt – unverzüglich zu überprüfen. Auch nach dem Austausch von Leuchten oder Änderungen an der Anlage muss die Erdung verifiziert werden, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird.

Für Anlagen in ATEX-Bereichen gelten strengere Prüfanforderungen. Die Norm NEN-EN 60079-17 schreibt vor, dass elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen regelmäßig inspiziert werden, wobei die Erdung ein verpflichtender Bestandteil der Prüfroutine ist. Konsultieren Sie hierfür stets eine zertifizierte Inspektionsstelle mit nachweisbarer Erfahrung im Explosionsschutz.

Praxisbeispiel: DFDS-Terminalbeleuchtung

Ein jelas Beispiel dafür, wie Erdung und Materialauswahl in der Praxis zusammenkommen, ist das Projekt, das für DFDS — einen großen Akteur in der Ro-Ro-Terminal-Logistik — durchgeführt wurde. Die Herausforderungen waren vielseitig: Das Terminal arbeitet Tag und Nacht, was bedeutete, dass die Installation von Leuchten ohne vollständigen Stillstand erfolgen musste. Darüber hinaus befindet sich der Standort direkt am Wasser, mit ständiger Auswirkung auf salzige Seeluft — eine der aggressivsten korrosiven Bedingungen für elektrische Anlagen.

Die ausgewählten Leuchten mussten hohen Schutzarten entsprechen und sind mit Edelstahlelementen zur Befestigung sowie Kabelverschraubungen ausgeführt worden, genau wie für Kaianlagen empfohlen. Entscheidend war, dass die Erdungsverbindungen bereits während der Planungsphase in den Entwurf einbezogen wurden, sodass jede Leuchte an den Stahlkonstruktionen ordnungsgemäß an den Hauptpotentialausgleich angeschlossen werden konnte. Das verhinderte kostspielige nachträgliche Anpassungen und sorgte für eine Abnahme ohne Mängel.

Die Lektion, die dieses Projekt lehrt, ist direkt auf das Thema dieses Artikels anwendbar: Erdung darf kein nachträglicher Gedanke sein. Indem die Erdung bereits in die Entwurfsphase integriert wird – einschließlich der richtigen Materialauswahl für korrosive Umgebungen –, vermeiden Sie kostspielige Korrekturen nach der Fertigstellung und gewährleisten die Sicherheit auf lange Sicht. Weitere Projekte wie dieses können angesehen werden auf der Projektseite von DFDS Seaways Vlaardingen.

Wie JEL Products bei der Erdung und der Anschlussbeleuchtung hilft

JEL Products liefert nicht nur hochwertige LED-Leuchten für Terminals und Häfen, sondern begleitet auch den gesamten Prozess der Umsetzung von Beleuchtungslösungen in anspruchsvollen Umgebungen. Dabei wird stets auf die technischen Rahmenbedingungen geachtet, wie beispielsweise Erdung, IP-Schutzklasse und Materialauswahl für korrosive Umgebungen.

Konkret bietet JEL Products Folgendes an:

  • Armaturen mit zertifizierten Gehäusen, geeignet für Klasse-I-Installationen in nassen und korrosiven Umgebungen
  • ATEX-zertifizierte Beleuchtungslösungen für explosionsgefährdete Bereiche an Terminals
  • Edelstahlausführungen für Kaianlagen mit extremer Korrosionsbelastung
  • Vollständiger Lichtentwurf einschließlich technischer Spezifikationen für die elektrische Installation
  • Begleitung von der Planung bis zur Inbetriebnahme, sodass Erdung und Prüfung korrekt sichergestellt sind

Ob es sich um Beleuchtung für Hafenkräne, Arealbeleuchtung oder spezialisierte Maßgeschneiderte Lösungen handelt: Es wird immer über den vollständigen technischen Kontext nachgedacht, einschließlich Erdung und Materialauswahl. Nehmen Sie gerne Kontakt auf über die Kontaktseite für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Situation.

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